Feuerwehrtechnische Grundausbildung „B I“

Im Fachbereich Medizin und Rettungswesen besteht seit 2006 ein Ressort „Feuerwehr Aus- und Fortbildung“ das die Feuerwehrgrundausbildung für den mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst (B I) für die Feuerwehren in Westfalen-Lippe mit den ausbildenden Stelle (Feuerwehren) koordiniert und anbietet.

Wer bei einer Feuerwehr arbeiten möchte, muss neben einer hervorragenden körperlichen und psychischen Konstitution auch große Kenntnis über das notwendige Know-how besitzen, um bei jedem Einsatz im Brandschutz und im Rettungsdienst optimale Arbeit zu leisten.

In enger Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Bielefeld führt das Studieninstitut Westfalen-Lippe seit vielen Jahren sehr erfolgreich die feuerwehrtechnische Grundausbildung durch.
In dieser Grundausbildung wird den Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeistern das notwendige „Rüstzeug“ vermittelt, um später bei einer hauptamtlichen Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr seinen Dienst zu verrichten.

Die Ausbildung gliedert sich in 2 Phasen:

In der 1. Phase (18 Monate) werden die Beamtinnen und Beamten für ihre zukünftige Arbeit in folgenden Themen ausgebildet und geschult:

  • Allgemeine Grundlagen: Gesetzliche Vorschriften Staatsbürgerkunde, Beamtenrecht, Organisation der Feuerwehr
  • Fachbezogene Grundlagen: Physik, Brand- und Löschlehre, Löschmittel u. Löschverfahren
  • Fahrzeug- und Gerätekunde: Feuerwehrfahrzeuge, Schutzkleidung, Löschgeräte, Armaturen, Rettungsgerät, Geräteprüfung
  • Atemschutz: Gerätekunde, Übungen, Notfalltraining
  • Einsatzlehre: Rettung, Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, Unfallverhütung, Taktische Kenntnisse, Löschwasserversorgung
  • Vorbeugender Brandschutz: Sicherheitswachdienst, Brandschutz- einrichtungen, Brandmeldeanlagen
  • Gefährliche Stoffe und Güter: Radioaktive Stoffe, Chemische und biologische Gefahrstoffe, Schutzausrüstung, Messtechnik
  • Praktische Trainingseinheiten: Retten, Brandbekämpfung, Arbeiten in gefährlichen Atmosphären, Anwenden verschiedener Löschtechniken und Löschmittel
  • Sport: Rettungsschwimmen, Sportabzeichen, Ausdauersport
  • Sonderfunktionsausbildung: Maschinist, Truppführer, Rettungssanitäter,

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kompaktausbildung der 1. Phase werden die meisten Teilnehmer in einer 2. Phase im Studieninstitut zum staatlich geprüften Rettungsassistenten ausgebildet.

Nach bestandener Ausbildung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach nunmehr 3 Jahren Ausbildungszeit vollwertig im Brandschutz als auch im Rettungsdienst verantwortlich eingesetzt werden.     

Auskünfte zu Terminen und Verfahren erhalten sie von Herrn Siegfried Niemann unter der Telefonnummer 0521 – 51 3299 oder unter Niemann@stiwl.de.