Am Meldestichtag entscheiden wir auf der Grundlage der Anmeldungen, ob eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht.
Darum melden Sie sich bitte zeitnah an, wenn Sie interessiert sind! Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir die Veranstaltung durchführen.
Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch Plätze frei sind. Eine kostenfreie Abmeldung ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Unterhaltsvorschuss - ein Crashkurs zur Auffrischung, Vertiefung und zum Kennenlernen der aktuellen Rechtsprechung
Zielgruppe
Das Seminar ist vorgesehen für Führungskräfte und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, es ist nicht geeignet für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Unterhaltsvorschusskasse.
Ihr Gewinn
Sind Sie bereits länger im Unterhaltsvorschuss tätig? Haben Sie spezielle Probleme, die Sie im Kreis Gleichgesinnter lösen möchten? Oder möchten Sie die aktuelle Rechtsprechung kennenlernen? Dann sind Sie hier richtig!
In diesem Seminar erhalten Sie Informationen über neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung rund um das UVG und besprechen, wie diese in der Praxis umzusetzen sind.
Sie haben die Möglichkeit, eigene fachspezifische Probleme und Einzelfälle, z. B. besondere Fallkonstellationen, bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beim Studieninstitut einzureichen. Im Seminar erarbeiten Sie Lösungen und diskutieren mit den anderen Teilnehmenden. Sie erhalten zu den genannten Schwerpunkten ein umfangreiches Skript!
Inhalte
Die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 i. V. m. § 2 und § 4 UVG
Auswirkungen der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zum "Leben bei einem Elternteil"
Obergerichtliche Rechtsprechung zur Anrechnung nach § 2 Abs. 3 UVG
Der Schadensersatzanspruch und der Rückforderungsanspruch nach § 5 i. V. m. § 6 UVG
obergerichtliche Rechtsprechung, z. B. des OVG NRW
Mitverschulden der Behörde
Die Anträge mit "unbekanntem Vater" im Lichte der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur heterologen Insemination und deren Auswirkungen in der Rechtsprechung
Der Anspruchsübergang nach § 7 UVG
Bedarf, Leistungsfähigkeit, Fiktion im Unterhaltsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs
Zwangsvollstreckung und Insolvenz
Auswirkungen der Rechtsprechung auf das Vollstreckungsprivileg nach § 850d ZPO
Spezielle Möglichkeiten im Zwangsvollstreckungsverfahren
Insolvenzrechtliche Besonderheiten und Beschränkungen
Unterhaltsansprüche im Restschuldbefreiungsverfahren
Termin & Anmeldung
Meldestichtag
Ort
Leitung
Preis
08.03.2016, 09:00-16:00 Uhr keine Anmeldung möglich
Unterhaltstransfer bis 1989 zwischen der BRD und der DDR
Amtspflegschaften
Vormundschaften
Beistandschaften
UVG
Arbeitskreise der UV-Stellen und der Beistände
Schwerpunkt der Tätigkeit
Steuerungsunterstützung im Jugendamt, Rechtsstelle und Innenrevision
Publikationen
Verzugszinsen bei der Geltendmachung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen nach § 7 UVG, JAmt 2001, 323
Geltendmachung und Erhebung von Verzugszinsen durch die UV-Stellen, JAmt 2002, 110
Entscheidung der Frage durch BGH v. 28.05.2008 - XII ZB 34/05
Mitwirkung bei der Erstellung des Projekts "Das UVG - ein Negativattest -" durch den LVR, Resolution des Landesjugendhilfeausschusses NRW vom 18.12.2002
Unterhaltstransfer bis 1989 zwischen der BRD und der DDR
Amtspflegschaften
Vormundschaften
Beistandschaften
UVG
Arbeitskreise der UV-Stellen und der Beistände
Schwerpunkt der Tätigkeit
Steuerungsunterstützung im Jugendamt, Rechtsstelle und Innenrevision
Publikationen
Verzugszinsen bei der Geltendmachung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen nach § 7 UVG, JAmt 2001, 323
Geltendmachung und Erhebung von Verzugszinsen durch die UV-Stellen, JAmt 2002, 110
Entscheidung der Frage durch BGH v. 28.05.2008 - XII ZB 34/05
Mitwirkung bei der Erstellung des Projekts "Das UVG - ein Negativattest -" durch den LVR, Resolution des Landesjugendhilfeausschusses NRW vom 18.12.2002
Teilnahme an der Projektgrupe zur Entwicklung einheitlicher Vordrucke für die Unterhaltsvorschusskassen in Nordrhein-Westfalen
Schwerpunkt der Tätigkeit
Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss im Jugendamt Moers
Meldestichtag: Am Meldestichtag entscheiden wir auf der Grundlage der Anmeldungen, ob eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Darum melden Sie sich bitte zeitnah an, wenn Sie interessiert sind! Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir die Veranstaltung durchführen. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch Plätze frei sind. Eine kostenfreie Abmeldung ist dann allerdings nicht mehr möglich.
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