Am Meldestichtag entscheiden wir auf der Grundlage der Anmeldungen, ob eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht.
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Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch Plätze frei sind. Eine kostenfreie Abmeldung ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Fachkräfte des Jugendamtes, die sich neu in die Materie einarbeiten wollen oder erst seit kurzem UVG-Anträge bearbeiten
Ihr Gewinn
Die Situation in den Kommunen ist nicht einfach:
wenig Geld
immer mehr Aufgaben
Personalabbau
sowie die Forderung an die Unterhaltsvorschusskassen, hohe Rückholquoten zu erzielen
Das stellt auch hohe Ansprüche an Sie im UVG-Bereich:
Sie sollen Ihre Akten effizient führen, auf kurze Bewilligungszeiten achten und optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Rückgriff schaffen. Alles, was Sie dazu wissen müssen, vermitteln Ihnen die Dozenten sehr praxisorientiert in diesem Seminar. Sie legen damit die Grundlagen für eine effiziente und effektive Sachbearbeitung.
Inhalte
Grundlagen der Leistungsgewährung
Einführung in das UVG
Antragsaufnahme
Voraussetzungen für die Bewilligung, Ausschlussgründe
Unterhaltsrelevante Leistungen anrechnen
Erstattungsansprüche
Systematisch an UVG-Akten herangehen
Durchsetzung der nach § 7 UVG übergegangenen Ansprüche
Vorbereitung des Rückgriffs
Voraussetzungen, z. B. Inverzugsetzung, Aufenthaltsermittlung
Abtretung/Rückübertragung
Grundzüge der Einkommens- und Unterhaltsberechnung
Unterhaltstransfer bis 1989 zwischen der BRD und der DDR
Amtspflegschaften
Vormundschaften
Beistandschaften
UVG
Arbeitskreise der UV-Stellen und der Beistände
Schwerpunkt der Tätigkeit
Steuerungsunterstützung im Jugendamt, Rechtsstelle und Innenrevision
Publikationen
Verzugszinsen bei der Geltendmachung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen nach § 7 UVG, JAmt 2001, 323
Geltendmachung und Erhebung von Verzugszinsen durch die UV-Stellen, JAmt 2002, 110
Entscheidung der Frage durch BGH v. 28.05.2008 - XII ZB 34/05
Mitwirkung bei der Erstellung des Projekts "Das UVG - ein Negativattest -" durch den LVR, Resolution des Landesjugendhilfeausschusses NRW vom 18.12.2002
Unterhaltstransfer bis 1989 zwischen der BRD und der DDR
Amtspflegschaften
Vormundschaften
Beistandschaften
UVG
Arbeitskreise der UV-Stellen und der Beistände
Schwerpunkt der Tätigkeit
Steuerungsunterstützung im Jugendamt, Rechtsstelle und Innenrevision
Publikationen
Verzugszinsen bei der Geltendmachung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen nach § 7 UVG, JAmt 2001, 323
Geltendmachung und Erhebung von Verzugszinsen durch die UV-Stellen, JAmt 2002, 110
Entscheidung der Frage durch BGH v. 28.05.2008 - XII ZB 34/05
Mitwirkung bei der Erstellung des Projekts "Das UVG - ein Negativattest -" durch den LVR, Resolution des Landesjugendhilfeausschusses NRW vom 18.12.2002
Unterhaltstransfer bis 1989 zwischen der BRD und der DDR
Amtspflegschaften
Vormundschaften
Beistandschaften
UVG
Arbeitskreise der UV-Stellen und der Beistände
Schwerpunkt der Tätigkeit
Steuerungsunterstützung im Jugendamt, Rechtsstelle und Innenrevision
Publikationen
Verzugszinsen bei der Geltendmachung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen nach § 7 UVG, JAmt 2001, 323
Geltendmachung und Erhebung von Verzugszinsen durch die UV-Stellen, JAmt 2002, 110
Entscheidung der Frage durch BGH v. 28.05.2008 - XII ZB 34/05
Mitwirkung bei der Erstellung des Projekts "Das UVG - ein Negativattest -" durch den LVR, Resolution des Landesjugendhilfeausschusses NRW vom 18.12.2002
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