Wird der Familienname bei der Heirat gewechselt, liegt hierin eine zivilrechtliche Namensänderung, die vergleichsweise einfach zu bearbeiten ist. Komplizierter ist die öffentlich-rechtliche Namensänderung, bei der es einen wichtigen Grund für die Änderung von Vor- oder Familiennamen geben muss. Erfahren Sie alles über die Grundregeln zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung in unserem neu eingerichteten Seminar.