Fach- und Führungskräfte
Mit dem neuen § 2b UStG ändern sich die Grundsätze für die Umsatzbesteuerung. Ab dem 01. Januar 2017 gelten für juristische Personen des öffentlichen Rechts andere Anforderungen an den Unternehmerbegriff und spätestens ab dem 01. Januar 2021 müssen Sie die neue Rechtslage nach dem StÄndG 2015 anwenden. Entsprechend der europäischen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie wird die unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Teil erheblich ausgeweitet und die Besteuerung erfolgt unabhänigig von körperschaftsteuerlichen Vorgaben.
Welche Umsätze müssten Sie ggf. versteuern? Kennen Sie die Chancen der neuen Regelungen, beispielsweise im Bereich der vermögensverwaltenden Tätigkeiten?
Lernen Sie die neue Rechtslage kennen und erfahren Sie, wie Sie Tätigkeiten und Bereiche künftig umsatzsteuerrechtlich richtig bewerten und wie Sie bei sofortiger Anwendung möglicherweise Vorsteuer sparen.
Mit dem BMF-Schreiben vom 16.12.2016 vermittelt die Finanzverwaltung einen Eindruck, welche Bedeutung die Neuerungen haben. Hierauf wird in diesem Seminar ausführlich eingegangen.
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