Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden, Brandschutzdienststellen, kommunalem Gebäudemanagement und Hochbauämtern, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Bei allen Bauvorhaben sind unstrittig auch die Brandschutzanforderungen zu erfüllen. Allein der Blick auf die Landesbauordnung reicht jedoch nicht aus, um die notwendigen Brandschutzmaßnahmen festzustellen. Zu verschiedenen Arten der Genehmigungsverfahren, aber auch bei Brandschauen im Bestand sind die objektbezogenen Anforderungen der Feuerwehren von Bedeutung.
Der Referent vermittelt Ihnen die Anforderungen nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Verbindung mit der Bauordnung. Er erläutert die Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes, deren Berücksichtigung im Baugenehmigungsverfahren sowie das Zusammenspiel mit den Brandschutz-Facetten des vorbeugenden und betrieblichen Brandschutzes. Neben diesen gebäudebezogenen Aspekten erhalten Sie auch Hinweise zur erforderlichen Löschwasserversorgung.
Ein besonderes Augenmerk widmet der Referent der Planer-Verantwortung bei der Berücksichtigung des Brandschutzes. Ein Blick auf die weiteren Brandschutzbereiche, die außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens auf Betreiber oder Eigentümer wirken, rundet das Seminar ab.
Sie werden aus erster Hand bestens informiert und erhalten viele wertvolle Informationen für Ihre Praxis.
BauO NRW 2018, BHKG NRW 2016
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
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