Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vergabeverfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes durchführen, insbesondere Einsteigerinnen und Einsteiger
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) hat die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A, 1. Abschnitt (VOL/A) abgelöst und umfasst mehr als das Doppelte an Regelungen. Sie dient u. a. der "Rechtsangleichung“ zum EU-Oberschwellenrecht und berücksichtigt die Besonderheiten aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben. Wenn Sie also im Vergaberecht tätig sind, sollten Sie sich mit der UVgO auskennen!
Der Referent vermittelt Ihnen die Systematik und die maßgeblichen Vorschriften des Regelwerks. Anhand von Beispielen lernen Sie auf verständliche Art und Weise die einzelnen Phasen des Auschreibungs- und Vergabeprozesses kennen. Sie erhalten zudem wertvolle Handlungsempfehlungen für Ihre Praxis. Dieses Wissen hilft Ihnen, die UVgO rechtssicher anzuwenden und Fehler zu vermeiden!
UVgO, GWB, VgV
Anerkannt von der Architektenkammer NRW
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