Führungs- und Fachkräfte, auch aus öffentlichen Betrieben sowie den Kirchen
Kommunen sind wie öffentliche Betriebe und Privatpersonen zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen ihrer BgA verpflichtet. Eine verspätete, fehlerhafte oder unvollständig eingereichte Steuererklärung birgt finanzielle und politische Risiken. Zudem können strafrechtliche Konsequenzen folgen. Verschärft wird dies durch den § 2b UStG.
Das Bundesministerium für Finanzen hat zu dieser Problematik noch einmal Stellung bezogen. Das Vorliegen eines Tax-Compliance-Management-Systems kann ein Indiz gegen das Vorliegen von Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung sein. Implementieren Sie darum dieses System, um Risiken vorzubeugen und sich und Ihre Beschäftigten zu schützen.
keine Anmeldung möglich
Termin unpassend? Keine Anmeldung möglich? Tragen Sie sich in unsere Interessentenliste ein!