Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen (Tief-)Bauämter, Planungsämter, Planfeststellungsbehörden, Rechtsämter, kommunalen Unternehmen
Straßen, Straßenbahnen, Eisenbahnen, Wasserwege oder Energieleitungen – all diese großen Infrastrukturvorhaben werden durch Planfeststellungsverfahren geregelt und zugelassen. Diesen Verfahren haftet allerdings der Ruf an, langwierig und kompliziert zu sein. Hinzu kommt die Erwartung der Öffentlichkeit, ihre Interessen im Zuge der Beteiligung einbringen zu können. Europarechtliche Vorgaben haben zudem in den letzten Jahren auch hier zu weitergehenden Anforderungen geführt. Bei diesen komplexen Verfahren ist es wichtig, dass Sie den Überblick haben und Ihre Möglichkeiten genau kennen.
Der Referent stellt Ihnen daher den wesentlichen Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und die verfahrensrechtlichen Erfordernisse vor. Er geht insbesondere für einzelne Bereiche auf die Anforderungen des materiellen Rechts ein. Zudem erläutert er, wie Sie mit den Einwendungen Betroffener umgehen können und den Planfeststellungsbeschluss erstellen und verteidigen. Mit diesem Wissen wird es Ihnen viel leichter fallen, mit den gesetzlichen Vorgaben umzugehen und Ihre Rechte zu wahren!
VwVfG Bund oder VwVfG NRW, einschlägige Fachgesetze (FStrG, StrG NRW, BImSchG etc.)
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
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