Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne oder mit geringen Vorkenntnissen
Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorschriften für öffentliche Auftragsvergaben von Liefer- und Dienstleistungen im EU-Oberschwellenvergaberecht überarbeitet. Der Einsatz elektronischer Mittel im Verfahren, besondere Ausnahmen, die Stärkung strategischer Ziele sowie der Wegfall der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sind nur einige Neuerungen, die im GWB und in der VgV nun ausdrücklich geregelt sind.
Der Referent vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse, die Sie für die Vergabe im Oberschwellenbereich benötigen. Sie erhalten praktische Tipps und Handlungsempfehlungen, wie Sie das Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des GWB und der VgV rechtssicher und erfolgreich durchführen können. Anhand von vielen Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen erläutert und veranschaulicht der Referent auf verständliche Art und Weise die einzelnen Phasen des Ausschreibungs- und Vergabeprozesses. Mit diesem Wissen sind Sie für das nächste Vergabeverfahren gut vorbereitet und können Fehler vermeiden!
GWB (Teil 4), VgV
Anerkannt von der Architektenkammer NRW
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