Beschäftigte im Personal- und Organisationsamt, Dienststellenleitung, Stellenbewerterinnen und -bewerter, Personalräte
Mitglieder des KAV erhalten 10 % Nachlass auf den Seminarpreis, wenn Sie die Mitgliedschaft bei der Anmeldung angeben. Nach Rechnungslegung kann kein Rabatt mehr gewährt werden.
Auch die neue EGO VKA orientiert sich an den bekannten Eingruppierungsgrundsätzen des BAT. Die teilweise in der Praxis als kompliziert empfundenen Formulierungen des Eingruppierungsrechts, insbesondere die unbestimmten Rechtsbegriffe („selbstständige Leistungen“, „Maß der Verantwortung“ etc.), müssen durch Stellenbewerter ausgelegt werden. Selbst für Eingruppierungsexperten ist es aufgrund vieler Urteile zum Eingruppierungsrecht schwer, einen Überblick zu behalten.
Deshalb gibt Ihnen der in Eingruppierungsfragen langjährig erfahrene Referent des KAV NW einen Überblick über die aktuelle und prägende Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht der EGO VKA.
Angefangen von unbestimmten Rechtsbegriffen (gründliche Fachkenntnisse, selbstständige Leistungen etc.) in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht bis zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen wie Ingenieure, Meister, Beschäftigte in Bäderbetrieben oder in der Informations- und Kommunikationstechnik erhalten Sie hier eine komprimierte Darstellung der maßgeblichen Urteile. Der Referent bereitet diese praxisgerecht und anhand von Beispielen für Sie auf. Er geht insbesondere auch auf oft durch Mitglieder des KAV NW dargestellte Probleme bei der Eingruppierung und Stellenbesetzung ein und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam mögliche Lösungen.
Besprechung maßgeblicher und aktueller Urteile zu den Themen
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