Führungskräfte, Personalverantwortliche, Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter.
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In Zeiten der Corona-Pandemie werden Urlaubsthemen öffentlich weitgehend aus Sicht der Beschäftigten und mit Blick auf die gesundheitlichen Risiken diskutiert. Selbstverständlich gelten die aktuellen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen für den Urlaub unverändert fort und müssen vom Arbeitgeber beachtet werden.
Das Urlaubsrecht ist in den vergangenen Jahren insbesondere durch neue Entscheidungen des EuGH geprägt worden, der das BAG und die Instanzrechtsprechung folgen mussten. Die meisten Rechtsfragen sind mittlerweile geklärt. Mit einigen noch offenen Fragen wird sich das BAG in den nächsten Monaten beschäftigen, neue Probleme der praktischen Rechtsanwendung werden sich stellen.
Das Urlaubsrecht ist damit nicht nur komplex, sondern zudem auch ständigen Entwicklungen unterworfen. Personaler müssen sich hier auskennen. Fehler bei der Sachbearbeitung sind ärgerlich und können teuer werden.
In diesem neuen Seminar des KAV NW erhalten Sie praxisnah und verständlich einen Überblick über alle urlaubsrechtlichen Regelungen und die für die arbeitsrechtliche Praxis wesentlichen Entwicklungen in der Rechtsprechung.
Die in der Fortbildung, Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfahrenen Referenten des KAV NW stellen Ihnen strukturiert sowohl die „Basics“ des Urlaubsrechts dar als auch dessen Besonderheiten. Alle wesentlichen Fragestellungen werden im Seminar angesprochen und mit praxisrelevanten Lösungen beantwortet. Sie erhalten dabei einen Überblick über die aktuell relevante arbeitsgerichtliche Rechtsprechung und die vom KAV NW hierzu erarbeiteten Hinweise
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