Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die über den Anspruch von Leistungen nach dem UVG und/oder eine Schadensersatzforderung nach § 5 UVG bescheiden oder komplexe Ablehnungsbescheide erlassen müssen
Einen Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem UVG zu bewilligen, stellt kein Problem dar. Sie müssen aber auch in schwierigen Fällen rechtssichere Bescheide erlassen können. Der Bescheid ist dabei das wichtigste Handlungsinstrument der Verwaltung. Die Behörde begründet, ändert oder stellt im konkreten Einzelfall Rechte und Pflichten einer Person fest.
Die Dozentin zeigt Ihnen an vielen konkreten Beispielen aus der Praxis, insbesondere bei schwierigen Fallgestaltungen beim Unterhaltsvorschuss wie z.B.
- Leben bei einem Elternteil - Zusammenleben/nicht Getrenntleben -
- Vater unbekannt
- Schadensersatzanspruch nach § 5 Abs. 1 UVG -
wie Sie auch formal einen Bescheid erteilen. Sie behandelt die einzelnen Arbeitsschritte für rechtlich korrekte Bescheide. Dies ist besonders wichtig im Zusammenhang mit dem in NRW wieder eingeführten Widerspruchsverfahren, denn der Bescheid muss nicht nur inhaltlich, sondern auch formal den rechtlichen Vorgaben entsprechen. So können Sie sich unangenehme Überraschungen im Fall einer Überprüfung durch Gerichte ersparen.
Das Seminar behandelt dieses Thema praxisbezogen und mit konkreten Beispielen. Zum Seminar gehört ein ausführliches Skript. Ihre Fragen greift die Dozentin gern auf und behandelt sie noch im Seminar.
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