Interessierte Beschäftigte: besonders Personen ohne Verwaltungsausbildung (u. a. Technikerinnen und Techniker), max. 12 Personen
Ihr alltägliches Geschäft: Aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger rufen an. Es ist zu laut, der Hund bellt, das Radio lärmt, feucht-fröhliches Feiern mit qualmendem Grill im Garten bis spät in die Nacht, es stinkt, Hähne krähen, der Komposthaufen des Nachbarn wird immer größer, Müll liegt im Wald, Gülle läuft aus usw.
Die Probleme sind zahlreich. Und von Ihnen wird schnelles Handeln erwartet.
Das bedeutet für Sie: sicher mit den rechtlichen Möglichkeiten umgehen können, die das Ordnungsrecht bietet.
Der Dozent wird Sie darin unterstützen, diese ordnungsrechtlichen Probleme souverän zu meistern. Nach dem Besuch dieser Veranstaltung werden Sie die Aufgaben und Befugnisse der (Sonder-)Ordnungsbehörden im Bereich der Gefahrenabwehr kennen, über die erforderlichen Grundkenntnisse verfügen und Ihre Überwachungsaufgaben angemessen wahrnehmen können.
OBG, VwVfG, VwVG, PolG, OWiG
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