Gehört es zu Ihren Aufgaben, die Einhaltung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) NRW zu überwachen, zu kontrollieren und auch zu ahnden? Das Land NRW hat eine immer wieder aktualisierte CoronaSchVO erlassen, die durch die Infektionsschutzbehörde und die Kommune zu vollziehen ist. Dabei geht es um eingreifendes Verwaltungshandeln, das zum Teil mittels Zwangsmitteln durchgesetzt werden muss und auch zu Verwarnungen und Bußgeldern führt.
Das Online-Seminar bietet einen Überblick über die Rechtsprobleme im Zuge der "Corona-Krise" und zeigt Lösungsmöglichkeiten anhand der konkreten Rechtsgrundlagen auf.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Nutzerlizenz mit Ihrer Anmeldung erwerben. Sollten weitere Personen die Online-Präsentation ansehen wollen, benötigen Sie weitere Lizenzen. Das Online-Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Die Zuschaltung zum Online-Seminar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar. Sie brauchen eine Internetverbindung und einen Computer mit Mikrofon und Kamera oder alternativ ein Notebook. Drei Tage vor dem Online-Seminar erhalten Sie einen Teilnahmelink zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 min vor Beginn darauf. Damit erhalten Sie nun einen Zugang zum Online-Seminarraum und die Veranstaltung wird bald beginnen. Von diesem Zeitpunkt an können Sie bereits mit dem Dozenten oder der Dozentin kommunizieren.
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