Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vergabeverfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes durchführen, insbesondere Einsteigerinnen und Einsteiger
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Rahmenvereinbarungen unterhalb des einschlägigen EU-Schwellenwertes und berücksichtigt die Besonderheiten aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben. Wenn Sie also im Vergaberecht tätig sind, sollten Sie sich mit der UVgO auskennen!
Der Referent vermittelt Ihnen die Systematik und die maßgeblichen Vorschriften des Regelwerks. Anhand von Beispielen lernen Sie auf verständliche Art und Weise die einzelnen Phasen des Auschreibungs- und Vergabeprozesses kennen. Sie erhalten zudem wertvolle Handlungsempfehlungen für Ihre Praxis. Dieses Wissen hilft Ihnen, die UVgO rechtssicher anzuwenden und Fehler zu vermeiden!
UVgO, GWB, VgV
Anerkannt von der Architektenkammer NRW
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