Am 01. Januar 2014 ist das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) in Kraft getreten. Die 3-jährige Ausbildung löst die bisher 2-jährige Rettungsassistentenausbildung ab.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) regelt die Einzelheiten der theoretischen und praktischen Ausbildung.
Um NotfallsanitäterIn zu werden, benötigt man eine Ausbildungsstelle bei einer Einrichtung (Behörde, Hilfsorganisation, Unternehmen), die Rettungsdienst ausübt. Näheres über Bewerbungsmöglichkeiten können Sie bei unseren Kooperationspartnern erfahren.
Voraussetzung für eine 3-jährige Ausbildung sind:
Das NotSanG eröffnet RettungsassistentInnen die Möglichkeit einer weiterführenden Ausbildung mit abschließender Ergänzungsprüfung. Art und Umfang der Weiterbildung richten sich nach der Dauer der Tätigkeit als Rettungsassistent.
Weiterbildungs- und Prüfungstermine können Sie bei uns telefonisch 0521-55757730 oder per Email rdschule@stiwl.de erfragen.