Verwaltungsakte können gemäß §§ 35, 35a und 41 VwVfG NRW elektronisch sowie vollautomatisch erlassen und bekanntgegeben werden. Kennen Sie hier alle Möglichkeiten? Wissen Sie, worauf Sie besonders achten müssen?
Der Referent stellt Ihnen anhand der aktuellen Gesetzeslage dar, unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsakte vollständig automatisiert ergehen dürfen, wie elektronische Formen auszugestalten sind und welche Bekanntgaberegeln gelten. Sie erfahren, wie Sie Fehlerquellen minimieren können und wie Sie Rechtsschutzrisiken in den Griff bekommen. Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit!