F009

Elektronischer Verwaltungsakt und elektronische Bekanntgabe – Möglichkeiten und Grenzen

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche, die Verwaltungsakte vorbereiten, erlassen oder prüfen

Standorte
Online
Dauer
0,5 Tage
Preis
100,00 €
Ihr Gewinn

Verwaltungsakte können gemäß §§ 35, 35a und 41 VwVfG NRW elektronisch sowie vollautomatisch erlassen und bekanntgegeben werden. Kennen Sie hier alle Möglichkeiten? Wissen Sie, worauf Sie besonders achten müssen?

Der Referent stellt Ihnen anhand der aktuellen Gesetzeslage dar, unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsakte vollständig automatisiert ergehen dürfen, wie elektronische Formen auszugestalten sind und welche Bekanntgaberegeln gelten. Sie erfahren, wie Sie Fehlerquellen minimieren können und wie Sie Rechtsschutzrisiken in den Griff bekommen. Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit!

Inhalte
  • Überblick elektronische Verwaltungsakte nach § 35 VwVfG und vollautomatische Verwaltungsakte nach § 35a (Landes)VwVfG

  • Anwendungsbereiche und Zulässigkeitsfragen

  • Rechtliche Anforderungen an elektronische/automatische Verwaltungsakte

  • Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte

  • Abruflösung über Portale

  • Öffentliche Bekanntgabe und Allgemeinverfügung in elektronischer Form

  • Beweislast der Behörde für Zugang und Zeitpunkt; Umgang mit Zustellungszweifeln

  • Grenzen des elektronischen Verwaltungsaktes

  • Fehlerfolgen

  • Schnittstellen zu § 3a VwVfG, De-Mail und begleitenden E-Government-Vorschriften

  • Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen bei automatisierten Verfahren (im Überblick)

Voraussetzungen

###F002###

Termine & Anmeldung

Datum
18.11.2026
Dauer
0.5 Tage
Standort
Online
Preis
100,00 €
Leitung
Nick Partzsch
Freie Plätze verfügbar
Meldestichtag
21.10.2026
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