Informationsfreiheitsgesetze – was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Unter anderem regeln IFG Bund, IFG NRW, UIG und VIG den freienInformationszugang gegenüber öffentlichen Stellen. Diese Abkehr vom traditionellen Amtsgeheimnis führt dazu, dass Informationsersuchen auch von Personen, die nicht als Verfahrensbeteiligte Rechte auf Akteneinsicht wahrnehmen können, grundsätzlich stattzugeben ist. Die Informationsfreiheitsgesetze verfolgen alle ein Ziel: die Verwaltung transparenter zu machen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte in der Kommunalverwaltung müssen sich in einer offenen und von neuen Medien geprägten Gesellschaft verstärkt mit dem Bedürfnis nach mehr Transparenz auseinandersetzen. So können Sie auf Ansprüche und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern schneller reagieren, um z. B. negative Entwicklungen wie noch bei „Stuttgart 21“ durch rechtzeitigen, offenen Informationszugang zu verhindern.
Sie erhalten einen Überblick über die Gesetzessystematik nach dem IFG und dem UIG. Die Referentin erläutert die Verfahren und Begriffe und gibt Ihnen anhand zahlreicher Fälle und Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung praktische Hinweise für Ihre Arbeit.