H302

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Personalverantwortliche, Führungskräfte und alle, die mit Fragen des Laufbahnrechts befasst sind

Dauer
1 Tag
Preis
205,00 €
Ihr Gewinn

Sie arbeiten im Personalbereich, sind für dienstrechtliche Fragen zuständig oder verantworten Führungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung? Dann ist dieses Seminar für Sie besonders relevant.

Am 21.05.2025 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das "Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen – Laufbahnrecht" beschlossen. Dieses ist am 07.06.2025 in Kraft getreten (GV. NRW. S. 464).

Mit diesem Gesetz wurden Inhalte von LBG NRW und LVO modernisiert. Zielrichtung ist die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt insbesondere angesichts der demographischen Entwicklung, die Erhöhung der Flexibilität und Eigenverantwortung der Personalstellen, die Stärkung des Leistungsprinzips sowie die Förderung der Durchlässigkeit und des Quereinstiegs in die beamtenrechtlichen Laufbahnen. Damit werden personalwirtschaftliche Optionen erweitert.

Lernen Sie die Inhalte der neuesten beamtenrechtlichen Gesetzgebung kennen, damit Sie diese rechtssicher und bedarfsgerecht für Ihre Behörde anwenden können.

Der Dozent war als langjähriger Leiter des Dienstrechtsreferates im Ministerium des Innern an der Erarbeitung der Gesetzgebung maßgeblich beteiligt – Sie erhalten von ihm Informationen aus erster Hand!

Inhalte

Konkret geht es in dem Seminar u.a. um folgende Inhalte:

  • Öffnung des Zugangs zu den Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst

  • Anrechnung von hauptberuflicher Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit

  • Einführung eines Verkürzungstatbestandes für die Probezeit bei hervorgehobener Leistung in Laufbahnprüfung und Probezeit

  • volle Berücksichtigung jedweder Teilzeit auf die Probezeit

  • Wegfall der Erheblichkeitsschwelle bei der Neufestsetzung von Probe- und Erprobungszeiten

  • Einstellung im Beförderungsamt ohne Beteiligung des Landespersonalausschusses 

  • Streichung von Dienstzeiterfordernissen

  • Vereinfachung des Laufbahnwechsels durch Wegfall der Erprobungszeit

  • Lockerung der Voraussetzungen für den Aufstieg und die berufliche Entwicklung mit dem Ziel der Spezialisierung

  • Fortbestehen des Beamtenverhältnisses bei Wechsel in ein kommunales Wahlbeamtenverhältnis 

Das sagen unsere Teilnehmenden

Dozent referiert sehr souverän; ich habe selten ein so qualitativ hochwertiges Seminar besucht; super!

Termine & Anmeldung

Aktuell sind keine Termine zur Anmeldung verfügbar.

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