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Das Vergabebeschleunigungsgesetz – Neuerungen für die Beschaffungspraxis

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Fach- und Vergabestellen, der Rechnungsprüfungsämter und Rechtsämter

Dauer
1 Tag
Preis
230,00 €
Ihr Gewinn

Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz soll die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler werden. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, öffentliche Vergabeverfahren spürbar zu beschleunigen, ohne die Rechtssicherheit und den effektiven Rechtsschutz von Bietern zu schwächen.

Die aktuellen Änderungen sind zahlreich und betreffen insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), und auch die Sektorenverordnung (SektVO). Darüber hinaus werden verschiedene vergaberechtliche Regelungen unter anderem im Haushaltsgrundsätzegesetz, im Wettbewerbsregistergesetz und im Personenbeförderungsgesetz reformiert.

Das Gesetz zur Beschleunigung zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt bereits am 1. Juli in Kraft. Machen Sie sich rechtzeitig fit für die anstehenden praxisrelevanten Neuerungen im Vergaberecht!

Inhalte
  • Überblick und Hintergrund des Gesetzes

    • Einordnung des Vergabebeschleunigungsgesetzes in das bestehende Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, UVgO)

    • Gesetzgeberische Ziele

      • Beschleunigung, Effektivierung des Rechtsschutzes, Verfahrensvereinfachung

  • Neuerungen

    • Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

      • Verfahrenszugang von Drittstaaten

      • Losgrundsatz – Zulässigkeit von GU-Vergaben

      • Öffentlicher Auftrag

      • Klarstellungen zur öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit

      • Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung

      • Eignungskriterien und Nachweisführung

      • Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB

      • Neuerungen im Rechtsschutz (Nachprüfungsverfahren und sofortige Beschwerde)

    • Änderungen in der Vergabeverordnung

      • Privilegierung junger Unternehmen und KMU

      • Markterkundungen

      • Umgang mit Nebenangeboten

      • Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen

      • Verhältnismäßigkeit von Eignungskriterien

      • Angaben zur Eignung in der Bekanntmachung

      • Änderungen beim Nachfordern von Unterlagen

      • Digitale Souveränität

    • Sonstige Änderungen, u. a.

      • Direktauftrag bis 50.000 € (Bund)

      • Änderungen im Wettbewerbsregistergesetz

  • Zusammenfassung

    • Auswirkungen der Neuerungen auf Vergabeverfahren in der Praxis

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Termine & Anmeldung

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