Ab dem 1. 1. 2026 brauchen kommunale Auftraggeber des Landes Nordrhein-Westfalen die VOB/A, 1. Abschnitt, nicht mehr anzuwenden. Sie werden vielmehr nach § 75a GO verpflichtet, ihre Vergaben wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu gestalten. Dazu können und sollten sich die Kommunen durch Satzung Regeln geben.
Anhand der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie künftig Bauvergaben gestalten können und was im Einzelnen zu beachten ist. Sie erfahren auch, welche weitergehenden zwingenden Regelungen Sie befolgen müssen und welche sonstigen Gesichtspunkte zweckmäßig sein können.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei einem Experten über die aktuellen Änderungen zu informieren! Mit diesem Wissen sind Sie für die nächsten Bauvergaben kompetent und gut vorbereitet.