Manchmal ist es nicht einfach, Liefer- und Dienstleistungen zu beschaffen, und zwar dann, wenn deren Umfang nicht vollständig abzuschätzen ist oder wenn unklar ist, wann genau sie anfallen. Für solche Fälle bietet sich die Rahmenausschreibung bzw. die Rahmenvereinbarung an.
Der Referent stellt Ihnen diese Möglichkeit des Vergaberechts für nationale und EU-weite Verfahren praxisgerecht vor. Er zeigt Ihnen, wann eine Rahmenvereinbarung grundsätzlich zulässig und sinnvoll ist und was Sie vergaberechtlich beachten müssen. Auf die besonderen Fragen der Leistungsbeschreibung, Wertung und Preisanpassung geht er intensiv ein.
Die Neuregelung in § 75a GO NRW bzw. die dazu erlassene Satzung für den kommunalen Bereich werden angesprochen; der überwiegende Bereich der Rahmenverträge wird allerdings dem Oberschwellenbereich zuzuordnen sein und nach dem GWB und der VgV vergeben.
Mit diesem Wissen können Sie Ihre Beschaffung optimieren und tragen so dazu bei, unnötige Kosten einzusparen!