R122

Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen der SGB II Leistungsträger

Dauer
1 Tag
Preis
200,00 €
Ihr Gewinn

Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen. Das Sozialstaatsprinzip verlangt im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und denjenigen, die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft leben, eine angemessene Unterkunft zu finanzieren. Die Vorschriften zur Übernahme für Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Praxis nicht immer leicht umzusetzen und oft konfliktbeladen.

Die erfahrene Dozentin vermittelt Ihnen die notwendigen Grundkenntnisse einschließlich der aktuellen Rechtsprechung, um Entscheidungen auf diesem Gebiet sicher und rechtmäßig treffen zu können.

Inhalte
  • Allgemeines/ Basisinformationen

  • Bedarfe für Unterkunft (Begriff, Berücksichtigungsfähige und angemessen Unterkunftskosten)

  • Bedarfe für Heizung (Berücksichtigungsfähige und angemessene Heizkosten)

  • Wohnkosten nach Umzug in eine neue Unterkunft

  • Umzug von unter 25-Jährigen

  • Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohnten Wohneigentum

  • Anrechnung von Rückzahlungen und Guthaben

  • Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Mietkautionen

  • Direktzahlung an Dritte

  • Übernahme von Schulden und Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bei Räumungsklagen

  • Praxishinweise

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • War gut!

  • Alles gut!

Bitte mitbringen

SGB II

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Termine & Anmeldung

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