R156

Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Mitarbeitende aus der Eingangszone und dem Leistungsbereich in den Jobcentern sowie Mitarbeitende in Beratungsstellen

Standorte
Hagen
Dauer
1 Tag
Preis
205,00 €
Ihr Gewinn

Das Erkennen vorrangiger Leistungen gehört zu Ihrem gesetzlichen Auftrag, wenn Sie im Jobcenter beschäftigt sind. Hierdurch können nicht zuletzt auch Aufgaben reduziert und Fallbestände vermindert werden. Die Vielzahl an vorrangigen Sozialleistungen im Blick zu haben, erfordert eine vertiefte Kenntnis der angrenzenden Rechtsgebiete zum SGB II.

Machen Sie sich daher in diesem Seminar mit den rechtlichen Voraussetzungen anderer Sozialleistungen vertraut. Ein besonderer Fokus liegt auf der praktischen Vorgehensweise: Lernen Sie, wie Sie schnell einen Anspruch auf andere Sozialleistungen identifizieren können!

Inhalte
  • Pflicht zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen nach § 12a SGB II

  • Abgrenzung SGB II/SGB XII mit atypischen Konstellationen

  • Überblick und Voraussetzungen anderer Sozialleistungen

    • Arbeitslosengeld

    • Wohngeld und Kinderwohngeld

    • Kinderzuschlag

    • Kindergeld

    • Unterhaltsvorschuss

    • Elterngeld

    • BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe

  • Anrechnung von anderen Sozialleistungen

  • Besonderheiten bei der Antragstellung von Amts wegen nach § 5 Abs. 3 SGB II

  • Erstattungsansprüche bei Doppelleistungen nach § 34b SGB II

  • Fallbeispiele

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • kompetenter Dozent, nicht langweilig, interessant

  • viele praxisnahe Beispiele, lockere Vermittlung, nicht so "steif" und folienorientiert

  • Gut war: die wirklich nette Atmosphäre!

Termine & Anmeldung

Datum
30.11.2026
Dauer
1 Tag
Standort
Hagen
Preis
205,00 €
Leitung
Florian Zang
Freie Plätze verfügbar
Meldestichtag
02.11.2026
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