Wenn Sie im Jobcenter arbeiten, kennen Sie die Situation: Viele Ihrer Kunden*innen haben Probleme mit der Mietobergrenze. Sie müssen sie zur Mietsenkung auffordern und diese festsetzen. Ihre Kommune zahlt die Kosten der Unterkunft für die Kunden*innen – eine große finanzielle Herausforderung.
In etlichen Fällen ist das Wohngeld selbst in der Kombination mit dem Kinderzuschlag (KIZ) nicht ausreichend, um die gesamte Bedarfsgemeinschaft aus dem SGB II zu holen. Hier kommt das Instrument des Kinderwohngeldes ins Spiel. Der Dozent erklärt Ihnen, wie Sie die Kinder einer Bedarfsgemeinschaft in die vorrangige Leistung "Wohngeld" überleiten können. Für die verbleibende Person in der Bedarfsgemeinschaft gilt jetzt laut Bundessozialgericht (BSG) die Mietobergrenze für eine Einzelperson. In den meisten Fällen entfällt dann die Diskussion über Mietobergrenzen und die Notwendigkeit des Umzuges.
Der Dozent ist langjährige Führungskraft sowohl im Jobcenter als auch im Bereich Wohngeld. Er wird Ihnen verdeutlichen, wie Sie massiv Mittel bei den Kosten der Unterkunft einsparen und nicht zuletzt Ihren Mietmarkt entlasten können. Profitieren Sie von seiner Expertise!