Zum 1. Juli 2026 ist das 13. SGB II-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde nicht nur formal das Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungsgeld abgelöst, sondern es wurden auch erhebliche Ergänzungen und Änderungen im Leistungsrecht vorgenommen.
Während bislang im Vordergrund stand, sich einen Überblick über alle Änderungen mit Bezügen zum Leistungsrecht zu verschaffen, geht es in diesem Seminar um die weitreichenden praktischen Folgen für die tägliche Fallbearbeitung. Den größten Raum nehmen dabei die Änderungen bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und das Recht der Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen inkl. Meldeversäumnissen ein.
Die Veranstaltung bietet Ihnen anhand vieler praktischer Beispiele eine vertiefende Erläuterung der Auswirkungen auf ihre tägliche Arbeit. Gewinnen Sie wieder Rechtssicherheit für Ihre Praxis!