Soll ein bereits vorhandener (Zahlungs-)Titel zugunsten eines Rechtsnachfolgers auf Seiten der Gläubigerin bzw. des Gläubigers vollstreckt werden, muss auch die Vollstreckungsklausel entsprechend geändert werden. Der verbriefte Anspruch kann auf die neue Gläubigerin bzw. den neuen Gläubiger „umgeschrieben“ werden, um dann mittels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden zu können.
Der erfahrene Dozent erläutert die Antragstellung auf Klauselerteilung gemäß § 727 ZPO und erklärt das gerichtliche Verfahren.
Daneben besteht ausreichend Raum für individuelle Fragen und Fallgestaltungen aus Ihrer Praxis.