Sie kennen das Problem: Leistungsberechtigte, Arbeitgeber:innen, Unterhaltsverpflichtete, Banken, aber auch Vermieter:innen, die ihren Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nur zögerlich bzw. unzureichend nachkommen. Wenn Sie hier ansetzen und Ordnungswidrigkeiten konsequent ahnden, können Sie die Bearbeitungszeiten deutlich verringern und die Effektivität Ihres Verwaltungshandeln erhöhen. Dabei ist das Zusammenspiel von Verwaltungszwang und Ordnungswidrigkeitenrecht von entscheidender Bedeutung. Machen Sie sich in dieser Rechtsmaterie fit, um in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundiert handeln zu können.
Im zweiten Modul geht es insbesondere um die Frage, wie und in welcher Höhe Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Wir beschäftigen uns mit dem entsprechenden Verwaltungsverfahren, das an die Strafprozessordnung angelehnt ist und sich damit deutlich vom üblichen Verfahren bei der Bearbeitung von Leistungs- und Erstattungsfällen unterscheidet. Im Bußgeldverfahren ermitteln Sie zunächst das „Delikt“ und ahnden es gegebenenfalls mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld. Wird gegen den Bescheid Einspruch eingelegt, muss die Entscheidung überprüft werden und ggf. die Abgabe über die Staatsanwaltschaft an das Gericht erfolgen – alles Aufgabe der Verwaltungsbehörde.
Die Veranstaltung besteht aus zwei Modulen, die Sie auch einzeln buchen können: Modul I (R716).
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.