Sie arbeiten bei einem Kreis, bei einer kreisfreien Stadt oder einer kreisangehörigen Kommune im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX?
Dann sind Sie bei Ihrer alltäglichen Bearbeitung von den vielen Änderungen, die aus der schrittweisen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) resultieren, betroffen. Nicht zuletzt führen diese im Bereich der Zuständigkeiten seit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII ins SGB IX vermehrt zu Diskussionen und Konflikten zwischen Behörden und Reha-Trägern.
Egal, ob Sie als Neueinsteiger*in im Bereich der Eingliederungshilfe tätig sind oder einen sichereren Umgang mit den neuen gesetzlichen Voraussetzungen anstreben: dieses Seminar bietet einen praxisorientierten Zugang zu allen Vorschriften des 2. Teils des SGB IX, die den Zuständigkeitsbereich des örtlichen Eingliederungshilfeträgers betreffen. Insbesondere geht es darum, die Leistungsbereiche zu denen der überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe nach dem SGB VIII abzugrenzen.
Neben der inhaltlichen und rechtlichen Darstellung bietet der Dozent zahlreiche Beispiele und Übungen mit Lösungen an. Dadurch werden Sie die Vorschriften sicherer anwenden und im Falle von Zuständigkeitsdiskussionen fundiert argumentieren können.
Der praxiserfahrene Dozent erörtert ergänzend zu den vorgesehenen Fallbeispielen gerne auch Problemstellungen aus Ihrem Arbeitsalltag, die sich rund um die unterschiedlichen Aufgaben aus dem SGB IX, um Zuständigkeitsfragen und nicht zuletzt auch um die Kostenerstattung ergeben.