S010

Beurkundungen im Jugendamt – eine besondere Dienstleistung

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Neue oder noch nicht allzu lange in diesem Bereich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Dauer
2 Tage
Preis
385,00 €
Ihr Gewinn

Als „kleiner“ Notar im Jugendamt sollen Sie beurkunden – aber: Was dürfen Sie tun? Was müssen Sie tun?

Beurkundung ist eine Pflichtaufgabe im Jugendamt. Wenn Sie diese Tätigkeit wahrnehmen, dann wissen Sie, dass sie hohe Anforderungen an Sie stellt. Denn Sie benötigen in diesem schwierigen Rechtsgebiet umfassende fachliche Kompetenzen.

In diesem Seminar erhalten Sie den dazu passenden systematischen Überblick über die für diese Tätigkeit erforderlichen Rechtsgrundlagen. Der Dozent zeigt Ihnen ganz praktisch, wie Sie dieses Wissen in der täglichen Arbeit anwenden können. Daher sollen Ihre Fragen mit einbezogen werden. Bitte bringen Sie dazu Ihre Beurkundungsformulare zum Seminar mit.

Mit diesen Kenntnissen wird es Ihnen leichter fallen, Beurkundungen rechtssicher durchzuführen.

Inhalte
  • Beurkundungsermächtigung

  • Örtliche und sachliche Zuständigkeit

  • Beurkundungstätigkeit nach §§ 59 und 60 SGB VIII

  • Formelle Rechtsvorgaben nach dem Beurkundungsgesetz

  • Ablauf der Beurkundung (Identitätsfeststellung/Inhalt)

  • Inhalte und Umfang der Belehrungspflichten

  • Abschriften/Ausfertigungen

  • Vollstreckbare Ausfertigungen

  • Rechtsnachfolgeklauseln/Teilausfertigungen

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • viele Praxisbeispiele

  • der Praxisbezug ist unschlagbar

  • umfassend, mit fachlicher Tiefe, zielgruppengerichtet

  • Genau richtig, entspricht der Praxis

  • gute inhaltliche Seminarunterlagen

  • Tipps für die Praxis

Bitte mitbringen

BGB, SGB VIII, Beurkundungsgesetz, (hauseigene Beurkundungsformulare)

Termine & Anmeldung

Aktuell sind keine Termine zur Anmeldung verfügbar.

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