T200

Die Schülerfahrkostenverordnung NRW praxisgerecht anwenden – Grundlagen

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Beschäftigte ohne oder mit geringen Vorkenntnissen

Standorte
Münster-Coerde
Dauer
1 Tag
Preis
200,00 €
Ihr Gewinn

Sind Sie neu im Bereich der Schülerbeförderung und sollen die Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO NRW) bei ihrer täglichen Arbeit anwenden? Dann sind Sie in diesem Seminar genau richtig.

Auf den ersten Blick handelt es sich bei dieser Verordnung um eine übersichtliche Rechtsnorm, ihre praktische Anwendung wirft jedoch viele Fragen auf. Umfangreiche Verwaltungsvorschriften, individuelle Einzelfälle und zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen, dass die rechtssichere Bearbeitung von Schülerfahrkosten eine fundierte Kenntnis der Regelungen erfordert.

Der Referent führt Sie in diesem Seminar verständlich und praxisorient ein in das Schülerfahrkostenrecht. Schritt für Schritt lernen Sie die wesentlichen Vorschriften kennen und erfahren anhand konkreter Beispiele, wie diese im Verwaltungsalltag angewendet werden können. Sie erhalten praxisnahe Orientierungshilfen, um Anträge zu bearbeiten, lernen häufige Problemfälle kennen und gewinnen mehr Sicherheit bei rechtlichen Entscheidungen.

Außerdem erhalten Sie Einblicke in die finanzielle und politische Bedeutung der Schülerbeförderung für Kommunen und Schulträger.

Nach dem Seminar können Sie die wichtigsten Regelungen der SchfkVO NRW sicher einordnen und auf typische Fragestellungen Ihres Arbeitsalltags anwenden. Seien Sie dabei und lernen das notwendige Handwerkszeug kennen!

Sie haben die Möglichkeit, bis spätestens 3 Wochen vor Seminarbeginn eigene Fälle oder Fragen an das Studieninstitut zu übermitteln. Diese werden dann – soweit möglich- im Seminar aufgegriffen und gemeinsam besprochen.

Inhalte

Grundlagen des Schülerfahrkostenrechts

  • Was sind Schülerfahrkosten und welche Möglichkeiten der Schülerfahrkosten gibt es?

  • Wer hat Anspruch auf Schülerfahrkosten und ab wann besteht die Zuständigkeit des Schulträgers?

  • Für welche Zeiträume können Leistungen gewährt werden und welche Höchstbeträge gelten?

Der Schulweg als eine zentrale Anspruchsvoraussetzung

  • WIe wird ein Schulweg rechtlich definiert?

  • Wann gilt ein Schulweg als besonders gefährlich?

  • Welche Auswirkung hat die Länge des Schulwegs auf den Anspruch?

Besondere persönliche Voraussetzungen

  • Welche gesundheitlichen Einschränkungen können berücksichtigt werden und wie können diese festgestellt und nachgewiesen werden?

Unterrichtsort und Beförderungsarten

  • Welche Anforderungen gelten an einen Unterrichtsort?

  • Wo kann lehrplanmäßiger Unterricht stattfinden?

  • Warum hat die Nutzung des ÖPNV grundsätzlich Vorrang?

  • Welche Berücksichtigung finden Schüler*innen im Offenen Ganztag?

Besondere Beförderungsformen

  • Wann ist die Nutzung des ÖPNV unzumutbar?

  • Was ist ein sog. Schülerspezialverkehr und wer organisiert ihn?

  • Welche Besonderheiten gelten bei Sport-, Bade- und sonstigen Sonderfahrten?

  • Unter welchen Voraussetzungen können Taxikosten übernommen werden?

  • Was versteht man unter einem besonders begründeten Ausnahmefall?

Rechtsprechung und praktische Fallbearbeitung

  • Ausgewählte Gerichtsentscheidungen besprechen

  • Typische Fallkonstellationen aus der Verwaltungspraxis bearbeiten

  • Vorab eingereichte Fragestellungen der Teilnehmer*innen diskutieren

Bitte mitbringen

SchulG NRW, SchfkVO NRW, Verwaltungsvorschriften zu SchfKVO, VwVG NRW, jeweils gedruckt oder digital

Termine & Anmeldung

Datum
30.11.2026
Dauer
1 Tag
Standort
Münster-Coerde
Preis
200,00 €
Leitung
Ronald Schulz
Freie Plätze verfügbar
Meldestichtag
02.11.2026
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