U004

Polizeiliche Standardmaßnahmen

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Beschäftigte der Ordnungsbehörden

Standorte
Münster-Coerde und Hagen
Dauer
1 Tag
Preis
200,00 €
Ihr Gewinn

Durch die Neufassung des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 01.07.2026 sind die (polizeilichen) Standardmaßnahmen als eigenständige Ermächtigungsgrundlagen nach §§ 24 bis 24z OBG NRW in das Ordnungsbehördengesetz integriert worden. Ausweislich der Gesetzesbegründung unterstreicht die Novellierung den Professionalisierungsgrad der Ordnungsbehörden.

Die Befugnisse der Ordnungsbehörden sind dabei gegenüber der bisherigen Rechtslage partiell ausgedehnt worden. So dürfen Ordnungsbehörden nunmehr auch ein längerfristiges Aufenthaltsverbot aussprechen, vlg. § 24o Abs. OBG NRW. Außerdem werden die Einsatzmöglichkeiten körpernah getragener Aufnahmegeräte ("Bodycams") erweitert, vlg. § 24h OBG NRW.

Eine profunde Kenntnis der Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser ordnungsbehördlichen Befugnisse ist für Beschäftigte der Ordnungsverwaltung unabdingbar. In dem Seminar werden deshalb die Standardmaßnahmen systematisch behandelt. Die maßgeblichen Verfahrensvorschriften und Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Ermächtigungsgrundlagen sowie die betroffenen Grundrechte werden so dargestellt, dass Sie die Maßnahmen in der Praxis rechtssicher anwenden können.

Anhand aktueller Rechtsprechung werden wir die praktischen Fälle besprechen, selbstverständlich bekommen Sie Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.

 

 

Inhalte
  • Befragung, Auskunftspflicht, Vorladung, § 24, § 24a OBG NRW

  • Identität feststellen, § 24c OBG NRW

  • Berechtigungsscheine prüfen, § 24d OBG NRW

  • Datenerhebung zur Eigensicherung, § 24g OBG NRW

  • Datenerhebung durch den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte, § 24h OBG NRW

  • Platzverweis und Aufenthaltsverbot, § 24o OBG NRW

  • Gewahrsam von Personen, §§ 24p,q, r OBG NRW

  • Personen und Sachen durchsuchen, § 24t OBG NRW

  • Wohnungen betreten und durchsuchen, §§ 24u, v OBG NRW

  • Sachen sicher stellen und verwahren, §§ 24w, x OBG NRW

  • Sachen verwerten, vernichten und herausgeben, §§ 24y, z OBG NRW

  • Allgemeine und spezielle Verfahrensvoraussetzungen

  • Grundrechtseingriffe

  • Rechtsprechungsübersicht

  • Erfahrungsaustausch und Fragen

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Guter Vortrag: informativ und unterhaltsam

  • Viele Praxisbeispiele

  • Umfassende Herangehensweise

  • Jede Frage wurde beantwortet

  • Fachlich kompetenter Dozent

  • Kurzweilig, spannend und mehr Praxisbezug als erwartet

  • Inhaltlich super auf- und vorbereitet

Bitte mitbringen

OBG NRW, PolG NRW, VwVfG, VwZG, VwVG

Termine & Anmeldung

Datum
02.06.2027
Dauer
1 Tag
Standort
Münster-Coerde
Preis
200,00 €
Leitung
Prof. Dr. Frank Hofmann
Freie Plätze verfügbar
Meldestichtag
05.05.2027
Datum
24.11.2027
Dauer
1 Tag
Standort
Hagen
Preis
200,00 €
Leitung
Prof. Dr. Frank Hofmann
Freie Plätze verfügbar
Meldestichtag
27.10.2027
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