U700

Die Bestattung durch die Ordnungsbehörde nach dem Bestattungsgesetz NRW

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Fachkräfte aus dem Ordnungsamt

Standorte
Bielefeld
Dauer
1 Tag
Preis
235,00 €
Ihr Gewinn

Die Bestattung durch die Ordnungsbehörde ist durch das Bestattungsgesetz des Landes NRW geregelt.Immer dann, wenn Verstorbene keine ausreichende Vorsorge getroffen haben, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder ermittelt werden können, wenn Angehörige ihrer Pflicht zu bestatten nicht nachkommen, in all diesen Fällen ist die Ordnungsbehörde zuständig, die Bestattung zu veranlassen. Diese schwierige Aufgabe berührt mehrere Rechtsgebiete, nämlich das Bestattungsrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht und das Gebührenrecht. In diesem Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um rechtssicher und zügig handeln zu können.

Inhalte
  • Ersatzvornahme durchführen

  • Bestattungspflichtige ermitteln

  • Ordnungsverfügungen erlassen

  • Kostenbescheid und Vollstreckung nach GebG

  • Ansprüche gegenüber dem Sozialamt (§ 74 SGB XII)

  • Die Gemeinde als originär Bestattungspflichtige bei alleinstehenden Verstorbenen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW)

  • Aktuelle Urteile des OVG Münster und des BSG und ihre Auswirkungen auf die kommunale Praxis

  • Besonderheiten bei Angehörigen des muslimischen Glaubens, z. B. Flüchtlingen

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Gut war der fachliche Inhalt

  • Super Dozent

  • Gesunder Mix aus Theorie und Praxis

  • Fragen wurden geklärt

  • Lockere Atmosphäre

  • Inhalte gut verwertbar in der Praxis

  • Gute Seminarunterlagen

Bitte mitbringen

Gesetzestext BestG NRW

Termine & Anmeldung

Datum
17.12.2026
Dauer
1 Tag
Standort
Bielefeld
Preis
235,00 €
Leitung
Prof. Dr. Torsten F. BarthelProf. Dr. Torsten F. Barthel
Freie Plätze verfügbar
Meldestichtag
19.11.2026
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