inkl. AdA und Prüfung
modular
VL II

Verwaltungslehrgang II

Über die Weiterbildung

Ziel des Lehrgangs

Dieser Lehrgang ist eine vertiefende Weiterbildung für Fachkräfte der Verwaltung, die in der Regel als Verwaltungsfachangestellte oder im Rahmen eines Verwaltungslehrgangs I die notwendigen Grundkenntnisse erworben haben. Die Teilnehmenden werden auf eine qualifizierte Sachbearbeitung und die Übernahme von Führungsaufgaben vorbereitet.

Anmeldung

Der kommunale Arbeitgeber kann Interessierte seiner Verwaltung namentlich anmelden (Anmeldevordruck und Anlage Zeugnis). Interessierte, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können sich auch privat anmelden.

Zulassung

Voraussetzung für die Zulassung zum Verwaltungslehrgang II ist für alle Interessierten die Teilnahme an einem Zulassungslehrgang von ca. 30 Doppelstunden (Unterricht in den Fächern Allgemeines Verwaltungsrecht und Kommunales Verfassungsrecht).

Zusätzlich müssen diejenigen, die die VFA- oder VL I-Prüfung mit „befriedigend“ oder „ausreichend“ abgeschlossen haben, erfolgreich ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Dieses gliedert sich in einen standardisierten Leistungstest und drei schriftliche Arbeiten, nämlich zwei fallbezogene Klausuren und einen Fachtest mit MC-Fragen über die Kenntnisse der Erstausbildung.

Beginn

Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet.

Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber oder als Privatperson zum Lehrgang eingeladen.

Dauer und Verlauf

Der Angestelltenlehrgang dauert inklusive des vorbereitenden Zulassungslehrgangs etwa 2 ½ bis 3 Jahre und umfasst ca. 450 Doppelstunden.

Die Lehrveranstaltungen finden in modularer Form, in der Regel einmal wöchentlich und zweimal im Monat samstags, jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, statt. Hinzu kommen gesonderte Termine (z.B. im Bereich „Methoden- und Sozialkompetenzen“ und „Ausbildung der AusbilderInnen“). Alle Fächer werden aus pädagogischen Gründen in Seminarform abgewickelt. Die Teilnehmenden erhalten hierüber zu Beginn des Lehrgangs Informationen.

Lerninhalte

Rechtliche Kompetenzen

  1. Staats- und Europarecht
  2. Allgemeines Verwaltungsrecht (inkl. Methodik, Prozessrecht)
  3. Kommunales Verfassungsrecht
  4. Recht der Gefahrenabwehr
  5. Sozialrecht (als Vertiefungsbereich)
  6. Personalrecht
  7. Bürgerliches Recht

Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen

  1. Verwaltungsmanagement, E-Government, Digitalisierung
  2. Kommunales Finanzmanagement (inkl. Buchführung, komm. Einnahmen)
  3. Kosten- und Leistungsrechnung (inkl. Investitionsrechnung, Controlling)

Methoden- und Sozialkompetenzen

  1. Selbstlernkompetenz, Wissenschaftliches Arbeiten
  2. Projektmanagement (zusammen mit Modul 8)
  3. Vortrags- und Präsentationstechnik
  4. Kommunikation und Kooperation
  5. Interkulturelle Kompetenz, Diversity

Lehrgangsentgelt

Eine Übersicht der Lehrgangsentgelte finden Sie hier (Lehrgangsstart ab 01.01.2027).

Bei Anmeldungen zum Verwaltungslehrgang II fügen Sie bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses Verwaltungsfachangestellte/-r oder des Verwaltungslehrganges I als Nachweis der Eignung bei. Bitte reichen Sie auch bereits bei der Anmeldung einen Nachweis zur Ausbildereignung ein, sofern diese schon erlangt wurde. Wir stellen die Teilnehmerin/den Teilnehmer dann gern von der Teilnahme an diesem Seminar frei und reduzieren das Lehrgangsentgelt um einen Betrag von 485 EUR. Im Nachgang der Rechnungsstellung ist dies leider nicht mehr möglich.

Ausbildungseignungsprüfung

In den Lehrgang integriert ist ein Seminar zur Ausbildungseignungsprüfung. Mit einem Gutschein können die Teilnehmenden während des Lehrgangsbesuchs die Blended-Learning-Fortbildung zur „Ausbildung der Ausbilder“ besuchen. Anschließend kann am stiwl die Ausbildungseignungsprüfung abgelegt werden. Hierfür wird ein gesondertes Prüfungsentgelt berechnet.

Abschlussprüfung

Die Mindestanforderungen für den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs regelt § 17 POV Kom II.

Das Gesamtergebnis setzt sich gem. §§ 6- 17 POV Kom II wie folgt zusammen:

  • 65 % aus den Ergebnissen der den Lernprozess begleitenden Leistungsnachweise der modularen Prüfung (Klausuren der Module 1-10)
  • 15 % aus einer fachbezogenen Hausarbeit
  • 20 % aus dem Ergebnis der praktischen Prüfung (Fachvortrag mit Präsentation)

Das Studieninstitut kann auf Antrag bis zu 50 % der vorgesehenen Leistungsnachweise der Module 1-10 erlassen, wenn einschlägige Kenntnisse aus einer entsprechenden Vorbildung (mind. DQR 6-Niveau) nachgewiesen werden.

Zeugnis

Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Prüfungszeugnis und erwerben die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin“ zu führen.

Tarifrechtlich ist damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst (ab Entgeltgruppe 9) erfüllt.

Lernziele
Prüfungsordnungen

Anmeldung

Gewünschter Standort
des Lehrgangs
Ihre Institution
Informationen zur
teilnehmenden Person
Privatanschrift der
teilnehmenden Person
Dienstanschrift der
teilnehmenden Person
Weitere Informationen
Dokumente
Erlaubte Dateitypen: pdf, docx, xlsx
Datenschutzhinweise

Die vorstehend erfassten, personenbezogenen Daten werden vom Studieninstitut Westfalen-Lippe folgendermaßen verwendet:

  • Zuordnung der teilnehmenden Person zum entsprechenden Lehrgang (Verwaltungssoftware ANTRAGO)
  • Verwendung der E-Mail-Adresse für die Zugänge zur Lernplattform Moodle, Office 365 (Anlegen in Teams)
  • Erstellung und Versendung (auch per E-Mail) von Notenlisten, Prüfungsergebnissen, Zeugnissen u. ä.
  • Überprüfung der Volljährigkeit im Hinblick auf die Durchführung von Studienfahrten, Exkursionen o. ä.
* Pflichtfeld

Bei Anmeldungen zum Verwaltungslehrgang II fügen Sie bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses Verwaltungsfachangestellte/-r oder des Verwaltungslehrganges I als Nachweis der Eignung bei.

Bitte reichen Sie auch bereits bei der Anmeldung einen Nachweis zur Ausbildereignung ein, sofern diese schon erlangt wurde. Wir stellen die Teilnehmerin/den Teilnehmer dann gern von der Teilnahme an diesem Seminar frei und reduzieren das Lehrgangsentgelt um einen Betrag von 485 EUR. Im Nachgang der Rechnungsstellung ist dies leider nicht mehr möglich.

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