Am Institutsgebäude stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Für schwerbehinderte Besucherinnen und Besucher werden Parkplätze vorgehalten. Im direkten Umkreis beträgt die höchst zulässige Parkzeit i. d. R. drei Stunden (Parkscheibe). Sie können gebührenpflichtig parken im Parkhaus des Klinikums Bielefeld (Teutoburger Straße 50) in unmittelbarer Nähe des Institutsgebäudes.
ÖPNV Haltestelle
Landgericht oder Krankenhaus Mitte
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