Voraussetzung für die Zulassung zum Verwaltungslehrgang II ist für alle Interessierten die Teilnahme an einem Zulassungslehrgang von ca. 30 Doppelstunden (Unterricht in den Fächern Allgemeines Verwaltungsrecht und Kommunales Verfassungsrecht).
Zusätzlich müssen diejenigen, die die VFA- oder VL I-Prüfung mit „befriedigend“ oder „ausreichend“ abgeschlossen haben, erfolgreich ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Dieses gliedert sich in einen standardisierten Leistungstest und drei schriftliche Arbeiten, nämlich zwei fallbezogene Klausuren und einen Fachtest mit MC-Fragen über die Kenntnisse der Erstausbildung.