Unionsbürger haben das Recht, sich in der EU frei zu bewegen. Dies hat die EU in der
Freizügigkeitsrichtlinie geregelt.
Der Referent stellt Ihnen in dem Seminar die Grundlagen des Freizügigkeitsrechts von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union vor. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen für die Einreise, das Aufenthaltsrecht sowie die Beendigung des Aufenthalts von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen. Auch Überschneidungen zum Aufenthaltsgesetz finden Erwähnung. Schließlich lernen Sie die einschlägigen Rechtsnormen, die in Ihrer beruflichen Praxis eine besondere Rolle spielen, kennen und können diese nach dem Seminar rechtssicher anwenden.