U936

Er will doch nur spielen – ordnungsrechtliche Fragen der Hundehaltung in NRW

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde

Standorte
Münster-Coerde und Bielefeld
Dauer
1 Tag
Preis
230,00 €
Ihr Gewinn

2019 waren rund 891.000 Hunde in NRW amtlich registriert. Davon waren mehr als 550.000 große Hunde, fast 6.200 sogenannte gefährliche Hunde. Kein Wunder, dass es immer wieder zu Beißvorfällen kommt. Bundesweit gibt es 30 bis 50 Tausend Bissverletzungen pro Jahr, größtenteils verursacht durch Hunde, deren Opfer meist Kinder sind. Daneben gibt es auch Belästigungen durch lautes Gebell, Anspringen oder Hundekot. In allen Fällen sind Sie im Ordnungsamt gefordert, angemessene Lösungen zu finden.
Das Seminar gibt Ihnen zunächst einen Überblick über die ordnungsbehördlichen Aspekte der Hundehaltung, den Umgang mit (vermeintlich) gefährlichen Hunden nach Beißvorfällen oder ungeeigneten Hundehaltern bis hin zu allgemeinen Störungen durch Hunde (freies Umherlaufen, Hundekot u. Ä.). Aktuelle Rechtsentwicklungen werden dabei einbezogen. Es wird auch die Frage beleuchtet, ob und ggf. in welchen Teilbereichen in NRW seit Einführung der schärferen rechtlichen Rahmenbedingungen mehr Sicherheit erreicht wurde.

Ordnungsbehördliche Anordnungen im Zusammenhang mit Hundehaltungen stehen immer wieder auf dem gerichtlichen Prüfstand. Das Gericht wird überprüfen, ob Sie die Sachlage richtig eingeschätzt, eine tragfähige Entscheidung getroffen und Ihr Ermessen sachgerecht ausgeübt haben. In dem Seminar erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Ferner werden Probleme der Gefahrenbewertung thematisiert. Sie werden auch erfahren, was Sie bei dem Erlass von Ordnungsverfügungen beachten müssen, einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Anwendung von Zwangsmitteln.

Praxisnah werden Sie in diesem Seminar lernen, wie Sie mit den verschiedenen Facetten der rechtlichen Instrumentarien – insbesondere nach dem Landeshundegesetz – sicher umgehen können.

Inhalte
  • Entwicklung des Hunderechts in NRW

  • Überblick über das Landeshundegesetz NRW

    • Anzeige- und Erlaubnispflichten

    • Anordnungsbefugnisse

    • Ordnungswidrigkeiten

  • Kommunale Gefahrenabwehrverordnungen im Zusammenhang mit Hunden: Praxisbeispiel

  • Praxisprobleme, -beispiele und Rechtsprechung

Bitte mitbringen

Landeshundegesetz NRW, Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW, OBG NRW

Termine & Anmeldung

Datum
04.05.2027
Dauer
1 Tag
Standort
Münster-Coerde
Preis
230,00 €
Leitung
Andreas Ramisch
Freie Plätze verfügbar
Meldestichtag
06.04.2027
Datum
01.09.2027
Dauer
1 Tag
Standort
Bielefeld
Preis
230,00 €
Leitung
Andreas Ramisch
Freie Plätze verfügbar
Meldestichtag
04.08.2027
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