U110

Ordnungswidrigkeitenverfahren von A wie Anhörung bis Z wie Zwangsmaßnahme

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger und Beschäftigte mit geringen Vorkenntnissen

Standorte
Münster-Coerde
Dauer
1 Tag
Preis
215,00 €
Ihr Gewinn

Sind Sie mit Ordnungswidrigkeiten befasst? Stellen Sie sich manchmal Fragen wie: Muss ich einen Betroffenen anhören? Wie erstelle ich einen Antrag auf Erzwingungshaft?

Auf diese und weitere Fragen gibt Ihnen dieses Seminar Antworten. Hier erlernen Sie Grundlagen, wie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren abläuft. Der Dozent zeigt Zusammenhänge auf und verschafft Ihnen einen Überblick über die einzelnen Verfahrensabschnitte und ihre Inhalte.

Das Seminar bietet Ihnen auch immer wieder Gelegenheit, sich mit dem Dozenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen. Mit dem neu erworbenen Wissen können Sie rechtssicher und souverän agieren.

Inhalte
  • Ursprung des Ordnungswidrigkeitenrechts

  • Vorverfahren, Zwischenverfahren, gerichtliches Verfahren und Vollstreckung – was sind die Inhalte dieser Verfahrensabschnitte, was ihre Voraussetzungen, wie hängen sie zusammen …?

  • Was ergibt sich aus dem Opportunitätsprinzip für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und was wird beim subjektiven Tatbestand geprüft?

  • Wann bekommt der Betroffene eine Einstellungsmitteilung und wahrt eigentlich die Einlegung des Einspruchs per E-Mail das Schriftformerfordernis?

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Abwechslungsreich

  • Dozent geht auf alle Praxisfragen ein

  • Praxisnahe Beispiele

  • Guter Dozent: fachlich, rethorisch, didaktisch

  • Schöne Atmosphäre

Bitte mitbringen

Gesetz über Ordnungswidrgkeiten und Strafprozessordnung

Termine & Anmeldung

Datum
02.03.2027
Dauer
1 Tag
Standort
Münster-Coerde
Preis
215,00 €
Leitung
Michael Guschewski
Freie Plätze verfügbar
Meldestichtag
02.02.2027
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