Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz die Regelungen zum Vermögen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II komplett neu gefasst. Der § 12 SGB II hat einen geänderten systematischen Aufbau bekommen und die geschützten Gegenstände sind neu geordnet. Daneben ist eine Karenzzeit mit einem geringeren Vermögenseinsatz für Betroffene zu Beginn des Leistungsbezuges eingeführt. Außerdem wurde eine Neuregelung zum Vermögenseinsatz bei bis zu einmonatigem Leistungsbezug geschaffen.
In diesem Seminar werden alle Einzelheiten zum Begriff und zur Verwertbarkeit des Vermögens, zu den geschützten Gegenständen und insbesondere zur Karenzzeit besprochen. Der erfahrene Dozent erläutert Ihnen diese Themen mit vielen Beispielen vertiefend und praxisbezogen. Außerdem gehen Sie auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag ausführlich ein. Ein umfassender Überblick zur einschlägigen Rechtsprechung rundet das Seminar ab.