R121

Der Vermögenseinsatz im SGB II

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und

zugelassene kommunale Träger)

Dauer
1 Tag
Preis
195,00 €
Ihr Gewinn

Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz die Regelungen zum Vermögen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II komplett neu gefasst. Der § 12 SGB II hat einen geänderten systematischen Aufbau bekommen und die geschützten Gegenstände sind neu geordnet. Daneben ist eine Karenzzeit mit einem geringeren Vermögenseinsatz für Betroffene zu Beginn des Leistungsbezuges eingeführt. Außerdem wurde eine Neuregelung zum Vermögenseinsatz bei bis zu einmonatigem Leistungsbezug geschaffen.

In diesem Seminar werden alle Einzelheiten zum Begriff und zur Verwertbarkeit des Vermögens, zu den geschützten Gegenständen und insbesondere zur Karenzzeit besprochen. Der erfahrene Dozent erläutert Ihnen diese Themen mit vielen Beispielen vertiefend und praxisbezogen. Außerdem gehen Sie auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag ausführlich ein. Ein umfassender Überblick zur einschlägigen Rechtsprechung rundet das Seminar ab.

Inhalte
  • Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

  • Begriff des Vermögensgegenstandes

  • Verwertbarkeit von Vermögen

  • Nicht zu berücksichtigende Vermögensgegenstände

  • Freibeträge vom zu berücksichtigenden Vermögen

  • Karenzzeit: Dauer, Verlängerung und Neubeginn

  • Bewertung von Vermögen

  • Besonderheiten zum Vermögenseinsatz bei Leistungsbezug bis zu einem Monat

  • Leistungen als Darlehen bei Hindernissen im Rahmen einer Vermögensverwertung

Bitte mitbringen

SGB II

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Termine & Anmeldung

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