Ob Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII zu erbringen sind, ist besonders vom Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Personen abhängig. Dabei stellen sich häufig folgende Fragen:
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Wer muss für wen sein Einkommen und Vermögen einsetzen?
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Welche Einkünfte sind als Einkommen zu berücksichtigen?
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Wie bereinige ich das Einkommen im Rahmen des SGB XII?
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Welche Vermögenswerte sind angemessen?
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Welche Freibeträge stehen zur Verfügung?
Der Dozent beantwortet diese und ähnliche Fragen praxisorientiert anhand zahlreicher Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII. Vertiefend besprechen Sie auch sog. "Mischfälle" mit Bezug zum SGB II und zum Asylbewerberleistungsrecht. Hier gilt es zu klären, wie das zur Verfügung stehende Einkommen und das nicht geschützte Vermögen unter den leistungsberechtigten Personen aus unterschiedlichen Leistungsgesetzen zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu verteilen ist. Auch hier stellt sich die Frage, welche Freibeträge gelten.
Das klingt komplex? Keine Sorge – genau hier setzt das Seminar an. Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um über Leistungen nach dem SGB XII zu entscheiden und kompetent zu beraten.
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