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Einkommen von Selbstständigen im Unterhaltsrecht sicher ermitteln

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Fachkräfte der Jugendämter (Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss), der Jobcenter (bei Unterhaltsansprüchen nach § 33 SGB II) und der Sozialämter (bei Unterhaltsansprüchen nach § 94 SGB XII), die mit der unterhaltsrechtlichen Einkommensermittlung befasst sind. Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen im Unterhaltsrecht sollten vorhanden sein.

Dauer
2 Tage
Preis
420,00 €
Ihr Gewinn

Sie beschäftigen sich mit dem besonderen Personenkreis der Selbstständigen im Unterhaltsrecht? Hier ist es oft kompliziert, das zu berücksichtigende Einkommen richtig zu berechnen. Dies liegt zum einen an den zahlreichen Besonderheiten, die Sie beachten müssen, wenn Sie das Einkommen ermitteln. Zum anderen werden von den Selbstständigen die unterschiedlichsten Belege vorgelegt, die von Ihnen interpretiert werden müssen.

In diesem Seminar lernen Sie die Besonderheiten der Einkommensermittlung bei Selbstständigen im Unterhaltsrecht kennen. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis üben Sie, die Unterlagen auszuwerten und die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Selbstständigen einschätzen zu können.

Gewinnen Sie so mehr Sicherheit in dieser komplexen Materie!

Inhalte
  • Unterhaltsrechtliche Auskunfts- und Belegpflichten bei Selbstständigen

  • Begriff des Einkommens im Unterhaltsrecht im Unterschied zum Steuerrecht

  • Auswertung von Einkommensteuer-Bescheiden für unterhaltsrechtliche Zwecke

  • Arten der Gewinnermittlung

  • Anerkennung der Gewinnermittlung im Unterhaltsrecht: Problematische Posten (z. B. Abschreibungen, Fahrzeugkosten)

  • Schema zur unterhaltsrechtlichen Nettoeinkommensermittlung

  • Fallbeispiel zur Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung

  • Bedeutung „Betriebswirtschaftlicher Auswertungen“ (BWA)

  • Interpretation der Privatentnahmen und Einlagen

  • Besonderheiten bei mangelnder Leistungsfähigkeit (insbesondere beim Kindesunterhalt)

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Gut war, dass der Dozent aus dem Hintergrundsteuerrecht kam und Gutachter Unterhaltsfälle ist!! Dozent nimmt sich Zeit für Einzelfälle!!

  • anschauliche Beispiele, gute Erklärungen

  • Gut war: der Dozent!

Bitte mitbringen

Unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW (Nordrhein-Westfalen) oder eines anderen OLG

Termine & Anmeldung

Aktuell sind keine Termine zur Anmeldung verfügbar.

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