Jugendämter, Unterhaltsvorschusstellen und Landesamt für Finanzen (LaFin) haben die Aufgabe, Unterhaltsansprüche von Kindern durchzusetzen. Die Mitarbeitenden verfügen über umfangreiches Wissen, um die Unterhaltsansprüche der Kinder zu sichern, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil sich weigert, den Unterhalt zu zahlen. Aber nicht jeder Unterhaltspflichtige, der den Barunterhalt nicht zahlt, ist ein Verweigerer. Die Schuldnerberatung begleitet häufig Menschen, die ihre Unterhaltspflichten nicht bewusst vernachlässigen, sondern aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht erfüllen können. Es gilt, diesen Unterschied zu erkennen, den Behörden darzulegen und zu beweisen. So können Sie denjenigen Unterhaltspflichtigen helfen, die den Unterhalt wirklich nicht zahlen können.
Der Dozent kennt die Abläufe und Arbeitsweise der beteiligten Stellen aus seiner eigenen beruflichenTätigkeit. Er vermittelt den Stoff sehr praxisorientiert. Sie nehmen erprobte Argumentationshilfen und rechtliches Handwerkszeug mit, um die Interessen Ihrer Ratsuchenden wirksam zu unterstützen.
Zum Seminar gehört ein umfangreiches Skript.