Die Rechtsgrundlagen für die Verwaltungsverfahren in den Wohngeldbehörden ergeben sich aus dem Wohngeldgesetz sowie aus dem SGB I und dem SGB X. Hier gilt "Spezialnorm vor Generalnorm". Aber das ist oftmals leichter gesagt als erfolgreich angewendet!
Lichten Sie in diesem Online-Seminar gemeinsam mit dem erfahrenen Dozenten den "Vorschriften-Dschungel"!