Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Fach- und Vergabestellen, der Rechnungsprüfungsämter und Rechtsämter
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz soll die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler werden. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, öffentliche Vergabeverfahren spürbar zu beschleunigen, ohne die Rechtssicherheit und den effektiven Rechtsschutz von Bietern zu schwächen.
Die aktuellen Änderungen sind zahlreich und betreffen insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), und auch die Sektorenverordnung (SektVO). Darüber hinaus werden verschiedene vergaberechtliche Regelungen unter anderem im Haushaltsgrundsätzegesetz, im Wettbewerbsregistergesetz und im Personenbeförderungsgesetz reformiert.
Das Gesetz zur Beschleunigung zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt bereits am 1. Juli in Kraft. Machen Sie sich rechtzeitig fit für die anstehenden praxisrelevanten Neuerungen im Vergaberecht!
Änderungen in der Vergabeverordnung
Privilegierung junger Unternehmen und KMU
Markterkundungen
Umgang mit Nebenangeboten
Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen
Verhältnismäßigkeit von Eignungskriterien
Angaben zur Eignung in der Bekanntmachung
Änderungen beim Nachfordern von Unterlagen
Digitale Souveränität
Sonstige Änderungen, u. a.
09.07.2026
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