G112

Rechte und Möglichkeiten als Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Tätigkeit und die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses betreuen

Das Seminar ist ausgerichtet auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.

Dauer
0,7 Tage
Preis
2,00 €
Ihr Gewinn

Als Mitglied eines Jugendhilfeausschusses sind Sie ein Bindeglied zwischen dem Träger der freien Jugendhilfe und dem kommunalen Jugendamt. Damit Sie Ihre Arbeit im Jugendhilfeausschuss wirkungsvoll gestalten können, sollten Sie darüber informiert sein,

  • welche Rolle der Jugendhilfeausschuss als Ganzes in der Kommune einnimmt,
  • über welche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Sie als Mitglied dieses Gremiums verfügen und
  • wie die Verfahrensweise und Ihre Rolle vor, während und nach den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Einzelnen ausgestaltet ist.

Der Referent informiert Sie daher umfassend und aktuell über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Aufgaben, Befugnisse und Abläufe während der Sitzungen. Erfahren Sie alles, was Sie über diesen besonderen Ausschuss wissen müssen!

Inhalte
  • Aufgaben und Befugnisse des Jugendhilfeausschusses nach Gesetz und Satzung des Jugendamtes
  • Bundesrechtlich garantiertes Beschlussrecht – Welche Kompetenzen müssen dem Jugendhilfeausschuss eingeräumt werden?
  • Anhörungs- und Antragsrecht des Jugendhilfeausschusses gegenüber dem Rat oder Kreistag
  • Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses
  • Antrags- und Auskunftsrechte – die persönliche Rechtsstellung der Mitglieder vor, während und nach den Sitzungen
  • Ausschussvorsitz und Schriftführung
  • Tagesordnung der Sitzung festsetzen und ändern
  • Sitzung einberufen
  • Wer darf außer den Ausschussmitgliedern an der Sitzung teilnehmen?
  • Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit der Sitzung
  • Wer darf in welchen Fällen an den Beratungen und Abstimmungen ausnahmsweise nicht mitwirken? – Mitwirkungsverbote wegen Interessenkollision
  • Beratung – Rede- und Stimmrecht der Mitglieder
  • Beschlussfähigkeit des Ausschusses
  • Abstimmungen – mit konkurrierenden Anträgen umgehen
  • Widerspruchsrecht der bzw. des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrats gegen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses
  • Weitere Inhalte nach Bedarf und Aktualität

Anfrage

Diese Veranstaltung bieten wir Ihnen als Inhouse-Seminar an. Entweder bei Ihnen vor Ort oder als Online-Veranstaltung. Wir erstellen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.

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