G135

Die konstituierende Sitzung der Räte und Kreistage 2025

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Leitungen der Kommunalverwaltungen, insbesondere der Hauptämter sowie der Rats- und Kreistagsbüros sowie der Referate der (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie der Landrätinnen und Landräte, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Sitzungen der Kommunalvertretungen betreuen

Dauer
1 Tag
Preis
230,00 €
Ihr Gewinn

Nach den Kommunalwahlen 2025 muss die erste Sitzung des Rates bzw. Kreistages innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Wahlperiode, spätestens jedoch drei Monate nach der Wahl, stattfinden. In dieser konstituierenden und ggf. in der nachfolgenden zweiten Sitzung werden wesentliche personelle und organisatorische Weichenstellungen für die gesamte Wahlperiode vorgenommen.

In der Kommunalverwaltung haben Sie die Aufgabe, die komplexen Entscheidungsprozesse im Dialog mit den Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern rechtssicher vorzubereiten. Der Referent stellt Ihnen als ausgewiesener Experte die rechtlichen und organisatorischen Fragen rund um die konstituierende Sitzung im Gesamtzusammenhang dar. Sie werden umfassend und praxisnah informiert und können so diese wichtige Sitzung kompetent und sicher auf den Weg bringen.

Inhalte
  • Grundlagen der konstituierenden Sitzung

    • Gesetzliche Neuregelungen 2025

    • Maßgebliche Rechtsquellen

  • Maßnahmen nach den Kommunalwahlen

    • Wahlergebnis feststellen

    • Mandatsannahmeverfahren und Inkompatibilitätsfragen

    • Wahlprüfungsverfahren

  • Amts- und Wahlzeiten

    • Amtszeit der (Ober-)Bürgermeisterin bzw. des (Ober-)Bürgermeisters und der Ländrätin bzw. des Landrats

    • Wahlperiode der Rats- und Kreistagsmitglieder

  • Zeitlicher Rahmen für die konstituierende Sitzung

  • Kommunales Ortsrecht

    • Grundsatz der Kontinuität

    • Ggf. Änderungsverfahren

  • Fraktionen und Gruppen

    • Bildung und Konstituierung

    • Finanzierungsfragen

  • Sitzungsvorbereitende Fragen

    • Ordnungsgemäß einberufen

    • Tagesordnung festsetzen und weitere Formfragen

  • Ablauf der konstituierenden Sitzung

    • Eröffnung und Leitung

    • Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

    • Schriftführerin bzw. Schriftführer bestellen

    • Rats- bzw. Kreistagsmitglieder vereidigen und einführen

    • Ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter der (Ober-)Bürgermeisterin bzw. des (Ober)Bürgermeisters und der Landrätin bzw. des Landrats wählen

    • Ausschüsse installieren

      • Bildung, Zuständigkeit und Zusammensetzung der Ausschüsse

      • Ausschussmitglieder wählen

      • Ausschussvorsitzende bestellen

    • Vertreterinnen und Vertreter in Organen Dritter benennen

    • Besonderheiten der Ortsteilverfassung

  • Nachbereitung der konstituierenden Sitzung (Niederschrift, konstituierende Sitzungen der Ausschüsse etc.)

Termine & Anmeldung

Aktuell sind keine Termine zur Anmeldung verfügbar.

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