H215

Abgrenzung Mehrarbeit und Überstunden im TVöD

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Personalverantwortliche und Mitarbeiter*innen von Personalbereichen, Beschäftigte, die Dienstpläne erstellen

 

Standorte
Online
Dauer
0,2 Tage oder 1 Tag
Preis
105,00 €
Ihr Gewinn

Haben Teilzeitkräfte bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit nach wie vor einen Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2021 -6 AZR 253/19 – seine Rechtsprechung aus den Jahren 2013 und 2017 grundlegend geändert. Damit hat das BAG für Klarheit, aber auch für Überraschung gesorgt. 

In diesem Seminar erläutert der erfahrene ehemalige Referent des kommunalen Arbeitgeberverbandes NW die neue Rechtsprechung und ihre Auswirkung auf die Praxis an Hand leicht verständlicher Beispiele.

Er erklärt ausführlich, wann es sich um tarifliche Über­stun­den handelt und was un­ter Mehr­ar­beit zu verstehen ist. Zudem erörtert er die Frage, ob Beschäftigte zu Über­stun­den ver­pflich­tet werden können und wann auch Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Überblick über die aktuelle  Rechtsprechung des BAG zu dem Begriff "Überstunde"

  • Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden

  • Erläuterungen der Voraussetzungen, die der TVöD für das Vorliegen von Überstunden normiert

  • Anspruch von Teilzeitkräften auf Überstundenzuschläge

  • konkrete Handlungsempfehlungen, die sich aus der neuen Rechtsprechung ergeben.

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Termine & Anmeldung

Datum
25.05.2027
Dauer
1 Tag
Standort
Online
Preis
105,00 €
Leitung
Dirk BrandDirk Brand
Freie Plätze verfügbar
Meldestichtag
27.04.2027
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