Neben der Bilanzierung kann ein Steuerpflichtiger seinen Gewinn mit Hilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Dies ist an Voraussetzungen geknüpft. Lernen Sie zunächst das Prinzip kennen und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Ausnahmen. Sie lernen dann einige für die öffentliche Hand typische Einzelfälle kennen.
So erlangen Sie mehr Sicherheit bei der Erstellung der EÜR.